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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die ARTS Experts GmbH (nachfolgend ARTS) ist als Personaldienstleistungs- und Vermittlungsunternehmen auf den luftfahrttechnischen Bereich spezialisiert.

Diese Geschäftsbedingungen werden angewandt im Geschäftsverkehr mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“) und gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners werden von ARTS nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Bedingungen und das Erbringen von Leistungen durch ARTS ersetzen nicht die sorgfältige Prüfung aller geschäftlichen Vorgänge seitens des Auftraggebers.

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Personalvermittlung

1. Gegenstand

a. Der Auftraggeber beauftragt ARTS mündlich, schriftlich oder in Textform (z.B. via E-Mail) mit der Suche nach geeigneten Kandidaten seiner Stellenausschreibungen und offenen Vakanzen. Die Beauftragung kommt auch durch Verwendung von Kandidatenprofilen zustande, die dem Auftraggeber initiativ durch die ARTS vorgestellt wurden. 

Soweit nur Teilaufträge erteilt worden sind, hat der Auftraggeber das Recht, den Vermittlungsauftrag jeweils nach Ausführung einzelner Teilaufträge zu beenden. ARTS wird Teilaufträge gesondert abrechnen.

2. Abwicklung

a. ARTS stellt dem Auftraggeber initiativ oder auf Anfrage Kandidatenexposés oder -profile vor. In diesem Profil stellt ARTS die, sich aus den Unterlagen und Vorgesprächen ergebenden, Informationen über Persönlichkeit, Entwicklung, heutige Position, besondere Erfahrungen und Potential des Kandidaten zusammen.

b. ARTS ist verpflichtet, die im Profil angegebenen Daten des Kandidaten nach bestem Wissen und Gewissen wiederzugeben. Die Profildaten beruhen maßgeblich auf den Angaben, Auskünften und Informationen des Bewerbers oder Dritten. Eine weiterführende Prüfung der von Kandidaten gemachten Angaben wird ausgeschlossen. ARTS übernimmt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Auskünfte keinerlei Gewährleistung. Die Leistungen von ARTS ersetzen nicht die sorgfältige Prüfung des Kandidaten seitens des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt für seine Wahl die volle Verantwortung.

c. Die ARTS übernimmt keine Haftung dafür, dass ein Kandidat seine Bewerbung vorzeitig zurückzieht. Ebenso kann ARTS die Entscheidung des Kandidaten, ein Beschäftigungsverhältnis mit dem Auftraggeber einzugehen, nicht gewährleisten. Der Erstkontakt, sowie daraus folgende Terminvereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten erfolgen ausschließlich durch ARTS. Kontaktdaten werden nur nach Absprache mit den Kandidaten weitergegeben.

d. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ARTS unverzüglich über das Zustandekommen einer Vereinbarung im Sinne dieses Abschnitts, wie z.B. eines Anstellungsvertrages mit einem von der ARTS vorgeschlagenen Kandidaten, zu unterrichten und entsprechende Nachweise über das Zustandekommen und das zwischen ihm und dem Kandidaten vereinbarte Einkommen zu erbringen. 

e. Hat sich ein durch ARTS vorgeschlagener Kandidat bereits unabhängig von dem erteilten Auftrag beim Auftraggeber beworben, ist der Auftraggeber verpflichtet, ARTS unverzüglich nach Erhalt der Unterlagen durch ARTS zu unterrichten. In diesem Fall wird ARTS keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Kandidaten erbringen. Der Auftraggeber kann ARTS jedoch anweisen, auch bezüglich dieses Kandidaten weiterzuarbeiten. Kommt es in diesem Fall zum Abschluss eines Anstellungsvertrages, ist ARTS berechtigt, das Vermittlungshonorar in voller Höhe zu berechnen. 

3. Vergütung

a. Wird der Anstellungsvertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder wird der vorgeschlagene Bewerber für einen von dem Anforderungsprofil abweichenden Arbeitsplatz vorgesehen, so berührt dies den Honoraranspruch der ARTS nicht. 

b. Die Vermittlung von Personal durch ARTS ist zunächst kostenlos und unverbindlich. Für den Auftraggeber wird die Dienstleistung erst dann kostenpflichtig, wenn ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Bewerber zustande kommt.

c. Das zum Ansatz kommende Honorar für die Personalvermittlung beträgt 30,00 % eines Bruttojahreszieleinkommens.

d. Zum Jahreszieleinkommen zählen neben dem regelmäßigen Monatsentgelt auch jegliche Zulagen, Boni und Sonderzahlungen (variable Vergütungsbestandteile) sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Dienstwagen werden im Jahreszieleinkommen mit einem Wert von 6.000 € berücksichtigt. 

e. Das Honorar ist auch geschuldet, wenn der Auftraggeber einem Dritten die Daten des Bewerbers zugänglich gemacht und der Bewerber daraufhin im Betrieb des Dritten beschäftigt wird. 

f. Das Honorar für die Vermittlung eines Kandidaten wird fällig, sobald ein Arbeitsverhältnis unter den oben genannten Bedingungen zustande kommt. Grundlage der Berechnung bildet der mit dem Bewerber geschlossene Arbeitsvertrag. Dieser ist ARTS unverzüglich nach Unterzeichnung in Kopie zuzusenden. Kann ein Teil des Honorars auf Grund variabler Vergütungsbestandteile (Zulagen, Boni und Sonderzahlungen) zum Zeitpunkt des Arbeitsvertragsabschlusses nicht genau festgestellt werden, wird hierfür eine gesonderte Rechnung gestellt. Als Nachweis der tatsächlich gezahlten variablen Vergütungsbestandteile ist dem Auftragnehmer ein geeigneter Lohnnachweis, z.B. der Lohnzettel, des betreffenden Abrechnungsmonats unverzüglich zu übersenden. 

g. Kommt ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und einem vom Auftragnehmer vorgestellten Bewerber binnen 12 Monaten nach Ablauf der Zusammenarbeit zustande, so bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf Zahlung des Vermittlungshonorars unverändert bestehen, wenn der Bewerber im Zeitraum der vereinbarten Vermittlung dem Auftraggeber vorgestellt wurde. Gleiches gilt, wenn der Bewerber dem Auftraggeber im Rahmen der Anbahnung einer Arbeitnehmerüberlassung vorgestellt wurde, ohne dass tatsächlich eine Überlassung des vorgestellten Bewerbers erfolgte.

h. Das Honorar wird innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig und versteht sich ohne Abzug rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Änderungen der tariflichen oder gesetzlichen Bestimmungen ergeben eine entsprechende Änderung des Preises bzw. des Vermittlungshonorars.

i. Für konkrete Suchaufträge trägt der Auftraggeber die entsprechenden Anzeigenkosten. Der Auftraggeber übernimmt die Reisekosten der Kandidaten, wenn diese auf ausdrückliche Einladung des Auftraggebers anreisen.

j. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontzinssatz der Europäischen Zentralbank (Basiszins), mindestens jedoch 5%. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei ARTS.

k. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber ARTS aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, dass der Gegenanspruch von ARTS anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

4. Geheimhaltung / Schutz personenbezogener Daten

a. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, über Unterlagen und Informationen, die sie über die andere Vertragspartei oder einen Bewerber im Rahmen der Vermittlung oder Bewerbung erhalten haben, Stillschweigen zu bewahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung dieses Vertrages fort. 

b. Der Auftraggeber hat vom Auftragnehmer erhaltene Unterlagen und Informationen auf Verlangen des Auftragnehmers herauszugeben. Dies gilt nicht für weitergegebene Unterlagen eines Bewerbers, mit dem der Auftraggeber einen Vertrag abgeschlossen hat.

5. Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Dresden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts.

Stand: September 2019