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Fach- und Führungskräfte aus dem Ausland rekrutieren

31.05.2021 2021/05

Machen Sie sich attraktiv für Talente aus dem Ausland

Über die Folgen des anhaltenden Fachkräftemangels in Deutschland berichten Forscher schon seit längerer Zeit. Studien prognostizieren, dass die Anzahl der erwerbsfähigen Personen in Deutschland aufgrund des demografischen Wandels bereits im Jahr 2030 um 3,9 Millionen sinkt. Im Jahr 2060 werden sogar 10,2 Millionen weniger Menschen im erwerbsfähigen Alter sein.

Um dem Mangel entgegenzuwirken, setzen daher viele Unternehmen in Deutschland, neben der Förderung junger Absolvent:innen und älterer Arbeitnehmer:innen, bereits gezielt auf die Gewinnung von ausländischen Fach- und Führungskräften, die über sehr gute berufliche Qualifikationen verfügen. Durch die Globalisierung sind Fachkräfte mit Fremdsprachenkenntnissen in international ausgerichteten Unternehmen in Deutschland sehr gefragt, weshalb für Bewerber:innen aus den europäischen Nachbarländern die deutschen Jobangebote besonders attraktiv sind. Dennoch gibt es einige bürokratische Hürden zu meistern. Vor allem für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten, bei denen Unternehmen ihre potentiellen Arbeitnehmer:innen unterstützen können. Neben Bewilligungen und Aufenthaltstiteln ist vor allem die Anerkennung des absolvierten Abschlusses essentiell.

Fachkräfte aus dem Ausland
© pixabay

Berufliche Anerkennung in Deutschland

Ausländische Berufsqualifizierungen, wie Schul- und Studienabschlüsse oder abgeschlossene Berufsausbildungen können in Deutschland in der Regel durch eine externe Bewertung anerkannt bzw. auf Gleichwertigkeit zu den Abschlüssen in Deutschland überprüft werden. Bei dem Verfahren, kurz BQFG, wird in erster Linie festgestellt, ob der:die potentielle Arbeitnehmer:in über die notwendigen Anforderungen an diesen erlernten Beruf verfügt. Ein deutscher Referenzabschluss, der dem ausländischen Abschluss zur Gleichwertigkeitsprüfung zugrunde liegt, wird in einem Vorgespräch gemeinsam von Behörde und Antragsteller festgelegt und erfolgt ausschließlich auf dessen Basis.

Seit dem 1. April 2012 ist dieser Vergleich ein wesentlicher Schritt zur beruflichen Integration ausländischer Arbeitnehmer:innen, denn in vielen technischen und medizinischen Fachbereichen unterscheiden sich die gewünschten Qualifikationen und Abschlüsse im direkten Ländervergleich. So beispielsweise beim Beruf „Schlosser“, den es in Deutschland in der Form nicht mehr als Ausbildungsberuf gibt. Hat ein:e Antragsteller:in eine abgeschlossene Berufsausbildung als Schlosser:in absolviert, kann in Deutschland als passende Referenzqualifikation das Berufsbild Metallbauer:in oder Industriemechaniker:in dienen. Hierbei werden erlernte Fähig- und Fertigkeiten beider Abschlüsse geprüft und verglichen. Sollten sich Schwierigkeiten bei einer möglichen Zuordnung ergeben, helfen Erstberatungsstellen bei Definitionsfragen weiter.

Das Verfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation nach dem Anerkennungsgesetz (BQFG) kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit sowie vom Aufenthaltsstatus gestellt werden, solange ein abgeschlossener Berufsabschluss nachgewiesen werden kann. Das Bescheinigen von Berufserfahrung angelernter oder ungelernter Personen ist nicht möglich, da ein schriftlicher Nachweis durch bspw. Zertifikate oder Zeugnisse notwendig ist, wobei Schulungen oder Lehrgänge als nicht vollwertige Ausbildung zu werten sind. Zur Prüfung sind weiterhin weder ein Wohnsitz noch eine potentielle feste Anstellung sowie ein Aufenthaltstitel in Deutschland notwendig. Der Antrag zur Prüfung kann zu jeder Zeit auch aus dem Ausland gestellt werden. Die Absicht, in Deutschland zu arbeiten in einer bereits ausgewählten Stadt sollte jedoch generell vorhanden sein. Zur Antragstellung werden keine Deutschkenntnisse verlangt. In manchen Berufen sind grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache zur Anerkennung jedoch erforderlich, wenn sie ebenfalls zur Ausübung des Berufes notwendig sind. Eine einheitliche Regelung über den Grad der Sprachkenntnisse sowie zur Überprüfung der Kenntnisse existiert jedoch nicht und richtet sich immer nach dem Bundesland. Für die spätere   Jobsuche empfiehlt sich der Besuch eines Deutschsprachkurses.

Die Gebühren zur Prüfung unterscheiden sich je nach Bundesland und können bei der Anerkennungsstelle hinterfragt werden oder online berechnet werden. Hierbei hilft beispielsweise der Anerkennungsfinder.

In der Regel belaufen sich die Kosten auf 100 € bis 600 €, in Abhängigkeit vom Umfang und der Menge der Unterlagen. Dabei setzen sich die Kosten aus drei Bereichen zusammen:

  • Beschaffung von Unterlagen, bspw. beglaubigte Kopien oder Übersetzungen
  • Gebühren der zuständigen Stelle bei der eigentlichen Überprüfung sowie
  • Mögliche Qualifizierungsmaßnahmen oder Anpassungslehrgänge.

Finanzielle Unterstützung kann von der Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen, hierzu wenden sich Antragstellenden am besten direkt an eine Behörde in der neuen Wahlheimat.

Reglementierte und nicht-reglementierte Berufsgruppen in Deutschland

Zur Beantragung eines Visums oder eines Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit für Bewerber:innen außerhalb der EU ist die Anerkennung eines Berufsabschlusses aus dem Ausland teilweise Grundvoraussetzung, hier vor allem bei den sogenannten reglementierten Berufen. Reglementiert heißt, dass der erlernte Beruf ohne die Prüfung bzw. Anerkennung in Deutschland nicht ausgeübt werden darf. Bestimmte Rechts- und Verwaltungsvorschriften müssen bei der Berufsausübung beachtet werden, weshalb eine Anerkennung dringend erforderlich ist. Vor allem Berufsfelder im Gesundheits-oder Bildungssektor wie Krankenpfleger:in, Erzieher:in und Lehrer:in aber ebenfalls Rechtsanwälte:innen oder Ingenieure:innen sind reglementiert. Aktuell gibt es in Deutschland 416 reglementierte Berufe. Eine aktuelle Übersicht aller Berufe kann online eingesehen werden.

Die meisten Berufe, die in einem dualen System erlernt werden, zählen in Deutschland zu nicht-reglementierten Berufen und können auch ohne Anerkennungsverfahren ausgeübt werden. Im dualen Ausbildungssystem wechseln sich theoretische Ausbildungsphasen in einer Berufsschule mit praktischen Ausbildungsanteilen in einem Unternehmen ab, beispielsweise Ausbildungen im Einzelhandel oder der Informatik.

Eine Bewertung des erworbenen Abschlusses kann bei der Stellensuche in Deutschland jedoch hilfreich sein, da den Unternehmen durch die Dokumentation der staatlichen Behörden die Qualifikationen der Interessierten verständlicher werden. Eine berufliche Anerkennung ist weiterhin bei nicht-reglementierten Berufen notwendig, wenn Fachkräfte eine Selbstständigkeit anstreben oder einen Titel wie bspw. Diplom-Ingenieur:in tragen wollen. Für spätere berufliche Fortbildungen und Umschulungen sind Anerkennungen von nicht-reglementierten Berufen ebenfalls erforderlich. Eine Übersicht aller nicht-reglementierten Berufe kann jederzeit online eingesehen werden.

Hochschulabschlüsse aller nicht-reglementierten Berufe müssen ebenfalls nicht anerkannt werden, es empfiehlt sich aber auch hier eine Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zu beantragen. Je verständlicher die Bewerbungsunterlagen sind, desto höher stehen die Chancen auf eine Einstellung.

Notwendige Unterlagen zur Antragstellung

Ein Antrag auf Anerkennung bzw. Gleichwertigkeitsprüfung für Ausbildungsberufe kann bei den Kammern, wie Industrie-und Handelskammern oder Handwerkskammern gestellt werden. Für reglementierte Berufe sind die jeweiligen Behörden der Bundesländer zuständig, eine zentrale Anerkennungsstelle existiert nicht. Der einfachste Weg, die zuständige Behörde zu ermitteln, ist die Beantwortung des Fragenkatalogs im sogenannten Anerkennungs-Finder, hier wird im Anschluss an die Beantwortung der Fragen direkt an die zuständige Stelle weitergeleitet.

Die folgenden Unterlagen müssen zur Antragstellung eingereicht werden:

  • Antrag auf Anerkennung der Abschlüsse (erhältlich bei der zuständigen Stelle)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweise des erworbenen Ausbildungsabschlusses (Diplome, Zeugnisse,..)
  • Nachweise über vorhandene Berufserfahrung (Arbeitszeugnisse, Empfehlungsschreiben,…)
  • Sonstige Befähigungsnachweise (Zertifikate von Weiterbildungen)
  • Erklärung, dass bisher kein Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach BQFG gestellt wurde
  • Bei Drittstaatlern: Nachweis, dass der Antragsteller in Deutschland arbeiten möchte (Absichtserklärung, Nachweis einer Kontaktaufnahme zu Unternehmen, Nachweis von Familienangehörigen in der Region,…)

In der Regel sollten alle Dokumente und Zertifikate als beglaubigte Kopien und in deutscher Sprache bei den zuständigen Stellen eingereicht werden. Bei reglementierten Berufsgruppen kann es aufgrund fachrechtlicher Bestimmungen zu Abweichungen kommen. Die Beratungsstellen können in jedem konkreten Fall Auskunft darüber geben, welche Dokumente genau benötigt werden.

Sobald alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden, beginnt die Gleichwertigkeitsprüfung, die im Normalfall nicht länger als drei Monate in Anspruch nimmt. Fehlen Zeugnisse oder notwendige Unterlagen, die nicht wiederbeschafft werden können, kann eine Qualifikationsanalyse durchgeführt werden, mit welcher berufliche Fähig-und Fertigkeiten sowie Kenntnisse überprüft werden. Die Überprüfung erfolgt meistens durch Arbeitsproben und Gespräche mit Fachexperten.

Sollte die Prüfung auf Gleichwertigkeit zu große oder nicht ausgleichbare Unterschiede in den Abschlüssen ergeben, führt eine Ablehnung der Anerkennung bei reglementierten Berufen zu einem Arbeitsverbot im erlernten Beruf in Deutschland. Durch eine „Externenprüfung“ (Teilnahme an einer Gesellen-oder Abschlussprüfung als „Externe:r“) kann der:die Antragstellende einen formalen Berufsabschluss in Deutschland erreichen und so die eignen Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Nicht reglementierte Berufe können trotz negativem Bescheid dennoch ausgeübt werden. Bei Bürger:innen aus Drittstaaten könnte eine fehlende Anerkennung jedoch dazu führen, dass kein Visum oder keine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wird.

Zentrale Informationsstellen

Beim Verfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation nach dem Anerkennungsgesetz (BQFG) kann es fallbedingt zu Unterschieden im Ablauf kommen. In Deutschland gibt es zentrale Anlaufstellen, bei denen Antragstellende allgemeine und spezifische Informationen erhalten. Das Onlineportal "Anerkennung in Deutschland” bietet in erster Instanz umfangreiche mehrsprachige Informationen zum Thema und leitet durch den bereits erwähnten Anerkennungsfinder direkt an eine zuständige Stelle weiter.

Das Federal Office for Migration and Refugees (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - BAMF) steht telefonisch auf Deutsch und Englisch bei Fragen und Problemen zur Verfügung, eine vertiefende Beratung ist im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung-IQ“ bundesweit möglich.

Quellen: ANERKENNUNG IN DEUTSCHLAND | Bundesagentur für Arbeit | Bundesamt für Migration und Flüchtlinge | spiegel.de

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