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Job-Ghosting: Wenn plötzlich Funkstille herrscht

29.06.2021 2021/06

Nie gehört? Aber mit Sicherheit schon erlebt!

Sei es beruflich oder privat, mit Ghosting hatten Sie bestimmt schon zutun. Kennen Sie das, wenn sich ein jahrelanger Freund plötzlich nicht mehr meldet, quasi “Untertaucht” und Sie wissen nicht warum? Genau das ist Ghosting!

Was genau ist Job-Ghosting

Wenn Sie, als Bewerber:in nichts mehr vom Unternehmen hören oder das Unternehmen auf eine Rückmeldung von Ihnen wartet und Sie nicht mehr erreichbar sind, dann nennt man dies auch Job-Ghosting. Die Parteien werden zum “Geist”.

In den meisten Fällen findet Ghosting nach einem ersten Gespräch statt. In anderen Fällen bereits nach dem Absenden Ihrer Bewerbung oder nach einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch, bei dem sich zunächste alle Seiten einig waren, dass ein Arbeitsvertrag geschlossen wird bzw. werden kann.

Ghosting nach der Bewerbung

Sie haben Ihre Bewerbung gesendet und erhalten keine qualitative Antwort. Eine Studie vom Jobportal Stepstone (2016) hat ergeben, dass Bewerber:innen bis zu 45 Tage auf eine Antwort warten mussten. Klingt nicht nur nach einer Ewigkeit - ist es auch. Leider ist es aber keine Seltenheit, denn Verzögerungen bei der Rückmeldung von Bewerbungseingängen kommen in der Praxis immer wieder vor.

Ghosting nach einem Gespräch (aus Sicht des Bewerbers)

Hier ist die Zahl der Ghosting-Erscheinungen am höchsten und in diesem Stadium steigt die Frustration noch weiter an. Das Unternehmen konnte nun gut kennengelernt werden und im besten Fall wurde Ihr Vertrauen gewonnen. Bestes Beispiel in dieser Situation ist die Aussage: “Wir melden uns nächste Woche bei Ihnen.” Doch nichts passiert. Sie haben nun mehrere Wochen nichts mehr gehört und keinen aktuellen Stand über Ihre Bewerbung erfahren. Was wurde daraus? Hat sich das Unternehmen für einen anderen Kandidaten entschieden? Wurden Ihre Daten gelöscht?

Es ist verständlich, wenn Ihnen diese oder ähnliche Fragen durch den Kopf schwirren. Die Gewissheit fehlt! Und genau das macht das Ghosting so frustrierend. In dieser Phase wird deutlich, dass eine Entscheidung notwendig ist, ob positiv oder negativ. Hauptsache die Ungewissheit ist vorbei. Wie Sie mit dieser Ungewissheit umgehen sollten, erklären wir Ihnen im Punkt “Was tun?”.

Ghosting nach einem Gespräch (aus Sicht des Arbeitgebers)

Selbstverständlich tritt Ghosting nicht nur bei Bewerbern auf, sondern auch bei Unternehmen. Und das mit ähnlicher Frequenz. Für Personalverantwortliche gehören solche Situationen zum Arbeitsalltag, jedoch hängt an solchen Prozessen immer auch viel Arbeitszeit, die nach unzähligen Versuchen als vertan beschrieben werden kann.

Im schlimmsten Fall kommt es zum Ghosting, wenn das Vorstellungsgespräch im Unternehmen sehr gut lief, eine Entscheidung getroffen wurde. Es passt auf allen Seiten und der Arbeitsvertrag wurde unterschrieben. Doch dann passiert es: Der gewonnene Mitarbeiter tritt seine Arbeit nicht an.

Ghosting im Job kann in ganz unterschiedlichen Formen auftreten.
Oft wird für Job-Ghosting kein Grund genannt und der Kontakt plötzlich eingestellt.
Oft wird für Job-Ghosting kein Grund genannt und der Kontakt plötzlich eingestellt.

Mögliche Gründe, welche zum Ghosting führen

Es gibt verschiedene Gründe, wie es zum Ghosting kommen kann. Ob bewerber- und unternehmensseitig und diese müssen längst nicht immer böswilliger Natur sein.

Unternehmensseitige Auslöser:

  • Das Unternehmen sieht bereits in Ihrem Lebenslauf keine mögliche Zusammenarbeit. Ihre Bewerbung wird demnach ignoriert und “zur Seite geschoben”.
  • Im Gespräch wurde für den/ die Personaler:in  klar “es passt einfach nicht”. Jetzt sieht er/sie sich mit der Situation einer Absage konfrontiert und möchte dem aus dem Weg gehen. Bewerber:innen werden auf unbestimmte Zeit hingehalten.
  • Es kann auch passieren, dass ein:e “besserer” Bewerber gefunden wurde und die personellen Kapazitäten fehlen, alle Bewerber zu informieren. 
  • Der unangenehmste Grund ist der, dass das Unternehmen Sie als “zweite Wahl” hinhält, da der Favorit noch abspringen könnte.

Bewerberseitige Auslöser:

  • Auch Bewerber:innen können im Verlauf eines Gesprächs feststellen, dass dieses Unternehmen nicht zu Ihnen passt. 
  • Passen Benefits und Gehalt nicht mit zu den Vorstellungen, kann das ebenfalls ein Ghosting Grund sein. 
  • Oft ist es dem Bewerber aber auch einfach unangenehm abzusagen.
  • Ein anderer häufiger Grund ist der, dass der Kandidat/ die Kandidatin einen anderen Job angetreten hat und nun nicht mehr zu erreichen ist.

Es kann sowohl unternehmens- als auch bewerberseitig dazu kommen, dass es schwer fällt dem Gegenüber abzusagen. Wir sind alle nur Menschen und wollen andere nicht verletzen, trifft hier gut zu. Jedoch werden Konsequenzen ignoriert. Denn ein Bewerber, der weiß, dass es ihm in diesem Unternehmen nicht gefallen wird, wird dort nie anfangen zu arbeiten und ein Unternehmen, der einen Bewerber nicht in seiner Unternehmenskultur sieht, wird auch diesen Kandidaten nicht einstellen.

Was tun?

Ghosting kann man bereits frühzeitig vermeiden. Alle Parteien sollten sich offen und ehrlich darüber austauschen. Denn eine Absage ist nichts Schlimmes. Sie ist verbindlich! Jeder weiß woran er ist. Natürlich ist dies einfacher gesagt als getan. Als Bewerber:in sollten Sie folgendes beachten. Bewahren Sie Ruhe und Geduld. Bauen Sie keinen unnötigen Druck auf. Dies kann sich in einigen Fällen negativ auf Ihre Bewerbung auswirken.

Sollte sich ein Unternehmen nicht mehr bei Ihnen melden, sollten Sie als erstes über Ihren eigenen Schatte springen und den Hörer selbst in die Hand nehmen. Seien Sie nicht gekränkt oder zu stolz, um selbst nachzufragen. Oftmals steckt keine böse Absicht dahinter, dass sich das Unternehmen nicht bei Ihnen meldet. Sollten Sie Ihren Ansprechpartner nicht erreichen, versuchen Sie es über die zentrale Telefonnummer.

Sollte sich das Unternehmen dann noch immer nicht melden oder werden Sie weiterhin vertröstet, setzen Sie die Verbindlichkeiten. Geben Sie dem Unternehmen eine Frist, bis Sie Ihre Bewerbung zurückziehen. Fragen Sie sich dabei auch immer, ob Sie in einem Unternehmen arbeiten möchten, das sich nicht bei Ihnen meldet. Wichtig ist auch, dass Sie Ihre eigene Verbindlichkeit einhalten und den Bewerbungsprozess stoppen, damit alle Parteien Bescheid wissen.

ARTS wird nicht zum Geist

Wir bei ARTS finden eine derart hohe Verzögerung nicht angemessen und behandeln jeden einzelnen Bewerber:in mit dem nötigen Respekt. Wir haben den Anspruch, Ihnen bereits nach 3 Werktagen eine qualitative Antwort auf Ihre Bewerbung zu senden und den ersten Kontakt aufzunehmen. Bei ARTS erhalten Sie zeitnah eine Antwort. Wir agieren und kommunizieren immer respektvoll mit unseren Bewerbern und Sie erhalten eine Absage, sollte Ihr Profil nicht unseren Ansprüchen entsprechen.

Auch wir bei ARTS nutzen Verbindlichkeiten. Erhalten wir von Bewerber:innen keine Rückmeldung, werden diese telefonisch und per Mail kontaktiert. Eine Frist wird gesetzt und wir versuchen es erneut. Nach dem Ablauf einer neuen Frist (1-2 Wochen) sagen wir dem/ der Bewerber:in ab. Dahinter steckt auch ein zeitlicher Aufwand, den Sie als Bewerber:in nicht vergessen sollten.

Wir wissen natürlich auch, dass wir alle nur Menschen sind und der Informationsfluss manchmal abbrechen kann. Besonders dann, wenn ein Bewerber einen neuen Job angefangen hat. Versuchen Sie, sich dennoch die Zeit zu nehmen und antworten Sie auf die Anfrage. Unser Tipp: falls Fragen auftreten, sind wir stets telefonisch oder per Mail erreichbar, kommen Sie gern auf uns zu. So können Unklarheiten beseitigt werden und einer erfolgreichen Zusammenarbeit steht nichts mehr im Weg.

Sources: newsroom.de | karrierebibel.de | kununu.com | dahmen-personal.de

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