Sei es beruflich oder privat, mit Ghosting hatten Sie bestimmt schon zu tun. Kennen Sie das, wenn sich ein jahrelanger Freund plötzlich nicht mehr meldet, quasi “Untertaucht” und Sie wissen nicht warum? Genau das ist Ghosting!In der heutigen Zeit ist es für viele Menschen selbstverständlich, online nach einem neuen Job zu suchen. Doch die Leichtigkeit des digitalen Bewerbungsprozesses hat auch Schattenseiten: Job Ghosting ist ein wachsendes Problem, das sowohl für Bewerber als auch für Unternehmen negative Folgen haben kann.
Wenn Sie, als Bewerber:in nichts mehr vom Unternehmen hören oder das Unternehmen auf eine Rückmeldung von Ihnen wartet und Sie nicht mehr erreichbar sind, dann nennt man dies auch Job-Ghosting. Die Parteien werden zum “Geist”.
In den meisten Fällen findet Ghosting nach einem ersten Gespräch statt. In anderen Fällen bereits nach dem Absenden Ihrer Bewerbung oder nach einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch, bei dem sich zunächste alle Seiten einig waren, dass ein Arbeitsvertrag geschlossen wird bzw. werden kann.
Bereits 2016 hat eine Studie des Jobportals Stepstone ergeben, dass Bewerber:innen bis zu 45 Tage auf eine Antwort auf ihre Bewerbung warten mussten. Klingt nicht nur nach einer Ewigkeit - ist es auch.Leider ist es aber keine Seltenheit, denn Verzögerungen bei der Rückmeldung von Bewerbungseingängen kommen in der Praxis immer wieder vor.
Doch auch im weiteren Verlauf des Bewerbungsverfahrens ist ein plötzliches Abtauchen nicht ausgeschlossen. So kommt es in der Praxis auch immer wieder vor, dass nach einem Kennenlerngespräch (digital oder persönlich) einfach nichts mehr kommt. Das Unternehmen konnte nun gut kennengelernt werden und im besten Fall wurde das Vertrauen des Bewerbenden gewonnen. Bestes Beispiel in dieser Situation ist die Aussage: “Wir melden uns nächste Woche bei Ihnen.” Doch nichts passiert. Wenn Bewerber:innen nun mehrere Wochen nichts mehr hören und keinen aktuellen Stand über ihre Bewerbung erfahren, ist die Frustration groß. Was wurde daraus? Hat sich das Unternehmen für eine:n andere:n Kandidat:inen entschieden? In dieser Phase wird deutlich, dass eine Entscheidung notwendig ist, ob positiv oder negativ. Hauptsache die Ungewissheit ist vorbei.
Selbstverständlich tritt Ghosting nicht nur bei Bewerbern auf, sondern auch bei Unternehmen. Und das mit ähnlicher Frequenz. Laut der Studie Candidate Experience 2023 aus dem gleichen Jahr von der softgarden e-recruiting GmbH hat von den mehr als 3800 Teilnehmenden jeder zehnte bereits einmal Job Ghosting betrieben. Für Personalverantwortliche gehören solche Situationen zum Arbeitsalltag, jedoch hängt an diesen Prozessen immer auch viel Arbeitszeit, die nach unzähligen Versuchen als vertan beschrieben werden kann.
Im schlimmsten Fall kommt es zum Ghosting, wenn das Vorstellungsgespräch im Unternehmen sehr gut lief und eine Entscheidung getroffen wurde. Es passt auf allen Seiten und der Arbeitsvertrag wurde unterschrieben. Doch dann passiert es: Der gewonnene Mitarbeitende tritt seine Arbeit nicht an. Auch das ist laut der oben genannten Studie längst kein Einzelfall mehr. Mehr als 4 Prozent der Befragten haben schon einmal einen Arbeitsvertrag unterschrieben und dann die Stelle nicht angetreten, ohne sich je wieder beim Unternehmen zu melden. Begründen lässt sich dies unter anderem mit der aktuellen Fülle an Angeboten auf dem Arbeitsmarkt. Ein “besseres Jobangebot” ist nämlich der Hauptgrund für diese Art des Job Ghostings.
Es gibt verschiedene Gründe, wie es zum Ghosting kommen kann. Ob bewerber- und unternehmensseitig und diese müssen längst nicht immer böswilliger Natur sein.
Unternehmensseitige Auslöser:
Bewerberseitige Auslöser:
Es kann sowohl unternehmens- als auch bewerberseitig dazu kommen, dass es schwer fällt dem Gegenüber abzusagen. Wir sind alle nur Menschen und wollen andere nicht verletzen, trifft hier gut zu. Jedoch werden Konsequenzen ignoriert. Denn ein:e Bewerber:in, der/die weiß, dass es ihm/ihr in diesem Unternehmen nicht gefallen wird, wird dort nie anfangen zu arbeiten und ein Unternehmen, welches eine:n Bewerber:in nicht in seiner Unternehmenskultur sieht, wird diese:n Kandidat:innen nicht einstellen.
Job Ghosting kann man bereits frühzeitig vermeiden. Alle Parteien sollten sich offen und ehrlich darüber austauschen. Denn eine Absage ist nichts Schlimmes. Sie ist verbindlich! Jeder weiß woran er ist. Natürlich ist dies einfacher gesagt als getan. Als Bewerber:in sollten Sie folgendes beachten. Bewahren Sie Ruhe und Geduld. Bauen Sie keinen unnötigen Druck auf. Dies kann sich in einigen Fällen negativ auf Ihre Bewerbung auswirken.
Sollte sich ein Unternehmen nicht mehr bei Ihnen melden, sollten Sie als erstes über Ihren eigenen Schatten springen und den Hörer selbst in die Hand nehmen. Seien Sie nicht gekränkt oder zu stolz, um selbst nachzufragen. Oftmals steckt keine böse Absicht dahinter, dass sich das Unternehmen nicht bei Ihnen meldet. Sollten Sie Ihren Ansprechpartner nicht erreichen, versuchen Sie es über die zentrale Telefonnummer.
Sollte sich das Unternehmen dann noch immer nicht melden oder werden Sie weiterhin vertröstet, setzen Sie die Verbindlichkeiten. Geben Sie dem Unternehmen eine Frist, bis Sie Ihre Bewerbung zurückziehen. Fragen Sie sich dabei auch immer, ob Sie in einem Unternehmen arbeiten möchten, das sich nicht bei Ihnen meldet. Wichtig ist auch, dass Sie Ihre eigene Verbindlichkeit einhalten und den Bewerbungsprozess stoppen, damit alle Parteien Bescheid wissen.
Aber auch als Unternehmen können Sie einiges tun, um Job Ghosting vorzubeugen.
Sources: newsroom.de | karrierebibel.de | kununu.com | dahmen-personal.de