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Job-Ghosting: Wenn plötzlich Funkstille herrscht

13.06.2021 2024/06

Nie gehört? Aber mit Sicherheit schon erlebt!

Sei es beruflich oder privat, mit Ghosting hatten Sie bestimmt schon zu tun. Kennen Sie das, wenn sich ein jahrelanger Freund plötzlich nicht mehr meldet, quasi “Untertaucht” und Sie wissen nicht warum? Genau das ist Ghosting!In der heutigen Zeit ist es für viele Menschen selbstverständlich, online nach einem neuen Job zu suchen. Doch die Leichtigkeit des digitalen Bewerbungsprozesses hat auch Schattenseiten: Job Ghosting ist ein wachsendes Problem, das sowohl für Bewerber als auch für Unternehmen negative Folgen haben kann.

Was genau ist Job-Ghosting

Wenn Sie, als Bewerber:in nichts mehr vom Unternehmen hören oder das Unternehmen auf eine Rückmeldung von Ihnen wartet und Sie nicht mehr erreichbar sind, dann nennt man dies auch Job-Ghosting. Die Parteien werden zum “Geist”.

In den meisten Fällen findet Ghosting nach einem ersten Gespräch statt. In anderen Fällen bereits nach dem Absenden Ihrer Bewerbung oder nach einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch, bei dem sich zunächste alle Seiten einig waren, dass ein Arbeitsvertrag geschlossen wird bzw. werden kann.

Ghosting nach einem Gespräch (aus Sicht des Bewerbers)

Bereits 2016 hat eine Studie des Jobportals Stepstone ergeben, dass Bewerber:innen bis zu 45 Tage auf eine Antwort auf ihre Bewerbung warten mussten. Klingt nicht nur nach einer Ewigkeit - ist es auch.Leider ist es aber keine Seltenheit, denn Verzögerungen bei der Rückmeldung von Bewerbungseingängen kommen in der Praxis immer wieder vor.

Doch auch im weiteren Verlauf des Bewerbungsverfahrens ist ein plötzliches Abtauchen nicht ausgeschlossen. So kommt es in der Praxis auch immer wieder vor, dass nach einem Kennenlerngespräch (digital oder persönlich) einfach nichts mehr kommt. Das Unternehmen konnte nun gut kennengelernt werden und im besten Fall wurde das Vertrauen des Bewerbenden gewonnen. Bestes Beispiel in dieser Situation ist die Aussage: “Wir melden uns nächste Woche bei Ihnen.” Doch nichts passiert. Wenn Bewerber:innen nun mehrere Wochen nichts mehr hören und keinen aktuellen Stand über ihre Bewerbung erfahren, ist die Frustration groß. Was wurde daraus? Hat sich das Unternehmen für eine:n andere:n Kandidat:inen entschieden? In dieser Phase wird deutlich, dass eine Entscheidung notwendig ist, ob positiv oder negativ. Hauptsache die Ungewissheit ist vorbei.

Ghosting nach einem Gespräch (aus Sicht des Arbeitgebers)

Selbstverständlich tritt Ghosting nicht nur bei Bewerbern auf, sondern auch bei Unternehmen. Und das mit ähnlicher Frequenz. Laut der Studie Candidate Experience 2023 aus dem gleichen Jahr von der softgarden e-recruiting GmbH hat von den mehr als 3800 Teilnehmenden jeder zehnte bereits einmal Job Ghosting betrieben. Für Personalverantwortliche gehören solche Situationen zum Arbeitsalltag, jedoch hängt an diesen Prozessen immer auch viel Arbeitszeit, die nach unzähligen Versuchen als vertan beschrieben werden kann.

Im schlimmsten Fall kommt es zum Ghosting, wenn das Vorstellungsgespräch im Unternehmen sehr gut lief und eine Entscheidung getroffen wurde. Es passt auf allen Seiten und der Arbeitsvertrag wurde unterschrieben. Doch dann passiert es: Der gewonnene Mitarbeitende tritt seine Arbeit nicht an. Auch das ist laut der oben genannten Studie längst kein Einzelfall mehr. Mehr als 4 Prozent der Befragten haben schon einmal einen Arbeitsvertrag unterschrieben und dann die Stelle nicht angetreten, ohne sich je wieder beim Unternehmen zu melden. Begründen lässt sich dies unter anderem mit der aktuellen Fülle an Angeboten auf dem Arbeitsmarkt. Ein “besseres Jobangebot” ist nämlich der Hauptgrund für diese Art des Job Ghostings.

 

Ghosting im Job kann in ganz unterschiedlichen Formen auftreten.
Oft wird für Job-Ghosting kein Grund genannt und der Kontakt plötzlich eingestellt.
Oft wird für Job-Ghosting kein Grund genannt und der Kontakt plötzlich eingestellt.

Mögliche Gründe, welche zum Ghosting führen

Es gibt verschiedene Gründe, wie es zum Ghosting kommen kann. Ob bewerber- und unternehmensseitig und diese müssen längst nicht immer böswilliger Natur sein.

Unternehmensseitige Auslöser:

  • Das Unternehmen sieht bereits in im Lebenslauf keine mögliche Zusammenarbeit. Ihre Bewerbung wird demnach ignoriert und “zur Seite geschoben”.
  • Im Gespräch wurde für den/ die Personaler:in klar “es passt einfach nicht”. Jetzt sieht er/sie sich mit der Situation einer Absage konfrontiert und möchte dem aus dem Weg gehen. Bewerber:innen werden auf unbestimmte Zeit hingehalten.
  • Es kann auch passieren, dass ein:e “bessere:r” Bewerber:in gefunden wurde und die personellen Kapazitäten fehlen, alle Bewerbende zu informieren. 
  • Der unangenehmste Grund ist der, dass das Unternehmen den/die Bewerber:nde als “zweite Wahl” hinhält, da der/die Favorit:in noch abspringen könnte.

Bewerberseitige Auslöser:

  • Auch Bewerber:innen können im Verlauf eines Gesprächs feststellen, dass dieses Unternehmen nicht zu Ihnen passt. 
  • Entsprechen Benefits und Gehalt den Vorstellungen nicht, kann das ebenfalls ein Ghosting Grund sein. 
  • Oft ist es den Bewerber:innen aber auch einfach unangenehm abzusagen.
  • Ein anderer häufiger Grund ist der, dass der Kandidat/ die Kandidatin einen anderen Job angetreten hat und nun nicht mehr zu erreichen ist.

Es kann sowohl unternehmens- als auch bewerberseitig dazu kommen, dass es schwer fällt dem Gegenüber abzusagen. Wir sind alle nur Menschen und wollen andere nicht verletzen, trifft hier gut zu. Jedoch werden Konsequenzen ignoriert. Denn ein:e Bewerber:in, der/die weiß, dass es ihm/ihr in diesem Unternehmen nicht gefallen wird, wird dort nie anfangen zu arbeiten und ein Unternehmen, welches eine:n Bewerber:in nicht in seiner Unternehmenskultur sieht, wird diese:n Kandidat:innen nicht einstellen.

Wie können Sie mit Job Ghosting umgehen?

Job Ghosting kann man bereits frühzeitig vermeiden. Alle Parteien sollten sich offen und ehrlich darüber austauschen. Denn eine Absage ist nichts Schlimmes. Sie ist verbindlich! Jeder weiß woran er ist. Natürlich ist dies einfacher gesagt als getan. Als Bewerber:in sollten Sie folgendes beachten. Bewahren Sie Ruhe und Geduld. Bauen Sie keinen unnötigen Druck auf. Dies kann sich in einigen Fällen negativ auf Ihre Bewerbung auswirken.

Sollte sich ein Unternehmen nicht mehr bei Ihnen melden, sollten Sie als erstes über Ihren eigenen Schatten springen und den Hörer selbst in die Hand nehmen. Seien Sie nicht gekränkt oder zu stolz, um selbst nachzufragen. Oftmals steckt keine böse Absicht dahinter, dass sich das Unternehmen nicht bei Ihnen meldet. Sollten Sie Ihren Ansprechpartner nicht erreichen, versuchen Sie es über die zentrale Telefonnummer.

Sollte sich das Unternehmen dann noch immer nicht melden oder werden Sie weiterhin vertröstet, setzen Sie die Verbindlichkeiten. Geben Sie dem Unternehmen eine Frist, bis Sie Ihre Bewerbung zurückziehen. Fragen Sie sich dabei auch immer, ob Sie in einem Unternehmen arbeiten möchten, das sich nicht bei Ihnen meldet. Wichtig ist auch, dass Sie Ihre eigene Verbindlichkeit einhalten und den Bewerbungsprozess stoppen, damit alle Parteien Bescheid wissen.

Aber auch als Unternehmen können Sie einiges tun, um Job Ghosting vorzubeugen.

  • Employer Branding trägt dazu bei, Ihre Candidate Experience zu verbessern. Eine positive und authentische Arbeitgebermarke zieht Bewerber an und vermittelt die Werte und die Unternehmenskultur, in der Ghosting keinen Platz hat. Bei der Entwicklung einer effektiven Employer Branding Strategie und einer unverwechselbaren Employer Value Proposition sind unsere Experten Ihr Ansprechpartner des Vertrauens.
  • Nutzen Sie Social Media und Ihre Karrierewebsite, um aktiv mit Bewerbenden in Kontakt zu treten. Beantworten Sie Fragen und Kommentare prompt und zeigen Sie so, dass Sie Bewerber:innen wertschätzen. Darüber hinaus gibt es weitere Personalmarketing Instrumente, die eine positive Wirkung haben. Sprechen Sie uns gern an, um mehr zu erfahren!
  • Auch der Recruitingprozess kann dazu beitragen Job Ghosting entgegen zu wirken. So sorgt ein standartisierter Bewerbungsprozess beispielsweise dafür, dass alle Bewerber:innen gleich behandelt werden und dass es keine Missverständnisse oder Verzögerungen gibt. Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter:innen, die mit Bewerbenden in Kontakt kommen, über die Vermeidung von Ghosting informiert sind und wissen, wie man professionell kommuniziert.

Sources: newsroom.de | karrierebibel.de | kununu.com | dahmen-personal.de

Über den Autor
Linda Wobus
Student Trainee Social Media Recruiting

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